Auto online ummelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026
Halterwechsel komplett digital über die i-Kfz-Stufe 4. Welche Dokumente Sie brauchen, welche Fristen gelten und was 99 € all-in tatsächlich enthält.
Auf einen Blick
Eine Ummeldung – fachlich Halterwechsel oder Umschreibung – ist die Übertragung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter. Seit Anfang 2024 läuft das in Deutschland komplett online über die i-Kfz-Stufe 4 des Kraftfahrt-Bundesamts. Sie brauchen weder Termin noch Behördengang. Bearbeitungsdauer in der Regel 24 Stunden. Festpreis 99 € all-in inklusive Behördengebühr, neuen Schildern und DHL-Versand.
Diese Anleitung erklärt jeden Schritt, beantwortet die häufigsten Stolpersteine und nennt die Fristen, die Sie nicht reißen sollten.
Wann muss ich ummelden?
Eine Halterwechsel-Pflicht gilt in zwei Fällen:
- Fahrzeugverkauf oder -kauf. Der neue Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf seinen Namen umzuschreiben. Die Frist ist mit „unverzüglich” formuliert (§13 Abs. 4 FZV) – in der Praxis gelten 1 bis 4 Wochen als Faustregel. Bei längerem Verzug drohen Bußgelder.
- Wohnortwechsel mit gleichem Fahrzeug-Halter. Wenn Sie umziehen, wird die Ummeldung an die neue Zulassungsstelle erforderlich. Auch hier gilt „unverzüglich”. Keine Pflicht, das Kennzeichen zu ändern – Mitnahme ist seit 2015 möglich.
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, melden Sie es selbst nicht ab. Der neue Halter übernimmt die Ummeldung. Ihre Aufgabe: Verkaufsanzeige an Ihre Versicherung und Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Was Sie brauchen
Vor dem Online-Auftrag legen Sie diese Dokumente bereit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – das Dokument, das im Fahrzeug mitgeführt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – das Eigentumsnachweis-Dokument
- eVB-Nummer – elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer neuen Kfz-Versicherung. 7-stellig. Die bekommen Sie kostenlos von Ihrer Versicherung. Wenn Sie noch keine haben, schließen Sie online einen Vertrag ab und erhalten die eVB im selben Schritt.
- Personalausweis – Vorder- und Rückseite. Die Online-Funktion (eID) ist NICHT zwingend nötig. Wir nutzen Video-Ident.
- SEPA-Mandat – für die Kfz-Steuer-Abbuchung durch das Hauptzollamt. Banking-Daten genügen.
Optional:
- Bisherige Schilder, falls Sie das Kennzeichen behalten wollen (bei Wohnortwechsel innerhalb des Bezirks oder mit Kennzeichen-Mitnahme nach Umzug).
Schritt für Schritt
Schritt 1: Fahrzeugdaten und Halter eingeben
Sie öffnen das Auftragsformular und wählen „Halterwechsel”. Dann:
- Aktuelles Kennzeichen
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN, 17-stellig, finden Sie auf dem Fahrzeugschein)
- Marke und Modell
- eVB-Nummer
Im zweiten Block: Halterdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail). Wenn der neue Halter eine Firma ist, geben Sie die Firmen-Daten ein (zusätzlich Handelsregister-Auszug bei juristischen Personen).
Aufwand: 5 Minuten.
Schritt 2: Dokumente hochladen
Sie fotografieren oder scannen die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und Ihren Personalausweis. Akzeptiert werden PDF, JPG oder PNG, max 10 MB pro Datei.
Wir prüfen die Daten automatisch auf Vollständigkeit. Sollte etwas fehlen oder unleserlich sein, melden wir uns binnen einer Stunde per E-Mail.
Schritt 3: Digital signieren
Der Auftrag wird automatisch zur Vollmacht und zum Zulassungsantrag aufbereitet. Sie unterzeichnen einmal per qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Identifikation läuft per Video-Ident – ein 5-Minuten-Webcam-Termin mit einem Identifikationsdienstleister, ohne Termin-Vorlauf, sieben Tage die Woche.
Die QES ist rechtlich gleichwertig zur händischen Unterschrift und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt akzeptiert.
Schritt 4: Behörden-Bestätigung erhalten
Wir leiten Ihren Antrag über die Großkundenschnittstelle (GKS) des KBA an Ihre zuständige Zulassungsstelle weiter. Die Behörde prüft automatisiert (i-Kfz Stufe 4) und stellt einen elektronischen Bescheid aus.
Bearbeitungszeit in der Regel binnen 24 Stunden. Bei Express-Bearbeitung gleichentags möglich (+40 € Aufpreis).
Sie erhalten per E-Mail:
- Digitale Zulassungsbescheinigung
- Behörden-Siegel
- Kennzeichen-Bestätigung
Mit diesen Dokumenten dürfen Sie sofort fahren – auch ohne die physischen Schilder.
Schritt 5: Schilder per Post
Am Folgetag oder dem darauffolgenden Werktag liegen die neuen Schilder mit Stempelplakette in Ihrem Briefkasten. Wenn Sie das alte Kennzeichen behalten, kommen nur neue Stempelplaketten.
DHL-Versand ist im Festpreis enthalten. Tracking-Link bekommen Sie per E-Mail.
Was kostet das genau?
| Position | Kosten |
|---|---|
| Behördengebühr (Bezirk-abhängig, fließt 1:1 an die Behörde) | ca. 30 € |
| Schilder (2 Stück) | ca. 8 € |
| DHL-Versand | inklusive |
| Qualifizierte elektronische Signatur (QES) | inklusive |
| Status-Tracking | inklusive |
| Unsere Servicegebühr | ca. 60 € |
| Gesamt all-in | 99 € |
Optional:
- Express-Bearbeitung (gleichtägig statt 24 h): +40 €
- Wunschkennzeichen-Reservierung: +24 €
Im Vergleich zum Behördengang: dort fallen Behördengebühr + Schilder + Anfahrt + Parken + halbtags Arbeitsausfall an. Unter dem Strich oft vergleichbar oder höher als unsere 99 €.
Häufige Stolpersteine
eVB-Nummer abgelaufen. eVB-Nummern sind in der Regel 6 Monate gültig. Wenn die Nummer älter ist, fordern Sie kostenlos eine frische bei Ihrer Versicherung an.
Zulassungsbescheinigung Teil II nicht greifbar. Wenn der Verkäufer Teil II noch nicht ausgehändigt hat: zuerst dort einfordern. Ohne Teil II kann keine Ummeldung erfolgen. Bei Verlust ist eine Ersatzausstellung beim KBA nötig (separater Vorgang, 30–60 € Gebühr).
Halter ist juristische Person. Bei Firmen-Fahrzeugen brauchen wir zusätzlich einen aktuellen Handelsregister-Auszug (max. 3 Monate alt) und die Geburtsdaten der zeichnungsberechtigten Person.
Wohnortwechsel über Bundesländer-Grenze. Funktioniert ebenfalls online. Kennzeichen-Mitnahme ist möglich, sofern Sie das wünschen. Sonst wird ein neues Kennzeichen aus dem neuen Bezirk vergeben.
Versicherung nicht informiert. Sie müssen Ihre alte Versicherung nicht selbst kündigen – sie wird automatisch von der Behörde über den Halterwechsel benachrichtigt. Wenn Sie die Versicherung wechseln wollen, holen Sie zuvor die neue eVB ein und nutzen diese im Auftrag.
FAQ
Wie lange darf ich nach dem Kauf warten? Gesetzlich „unverzüglich”. In der Praxis 1 bis 4 Wochen toleriert. Bei längerem Verzug Bußgelder ab 10 € (selten geprüft, aber rechtlich möglich).
Kann ich für jemand anderen ummelden? Ja, mit Vollmacht. Das Auftragsformular erfasst Halter und Auftraggeber separat. Halter wird der neue Eigentümer, Auftraggeber sind Sie als Bevollmächtigter.
Was ist mit der Kfz-Steuer beim alten Halter? Die Steuer wird mit dem Halterwechsel-Datum auf den neuen Halter umgestellt. Zu viel gezahlte Steuer wird vom Hauptzollamt anteilig erstattet.
Brauche ich einen TÜV-Bericht? Nur, wenn die Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen ist. Bei gültiger HU genügt der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Was passiert mit den alten Schildern bei Kennzeichen-Wechsel? Sie senden die alten Schilder mit Stempelplakette in einer kostenfreien Versandtasche an uns. Wir entwerten und entsorgen sie ordnungsgemäß. Optional können Sie die Schilder ohne Stempelplakette behalten.
Auftrag starten
Wenn alle Dokumente bereit liegen, dauert der Online-Auftrag etwa 5 Minuten. Sie können den Vorgang auf der Halterwechsel-Seite beginnen oder direkt im Auftragsformular.
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