eVB-Nummer: Was ist das und wo bekomme ich sie?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist Voraussetzung für jede Kfz-Zulassung. So bekommen Sie die Nummer, was sie kostet und wie lange sie gilt.
Auf einen Blick
Die elektronische Versicherungsbestätigung – kurz eVB-Nummer – ist ein 7-stelliger Code (Buchstaben und Ziffern), den Ihre Kfz-Versicherung erstellt. Sie bestätigt der Zulassungsstelle, dass für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Ohne eVB-Nummer ist keine Zulassung möglich – weder beim Amt noch online.
Die Nummer ist kostenlos, in der Regel 6 Monate gültig und wird sofort von Ihrer Versicherung ausgestellt – telefonisch, per E-Mail oder im Online-Kundenportal.
Wofür wird die eVB gebraucht?
Bei jeder dieser Vorgänge wird eine eVB-Nummer verlangt:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Halterwechsel (Ummeldung)
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
- Tageszulassung
- Saisonkennzeichen-Aktivierung
Die eVB ersetzt die früher übliche Versicherungsdoppelkarte. Seit 2008 läuft die Bestätigung ausschließlich elektronisch.
Wo bekommen Sie die Nummer?
Direkt bei Ihrer Kfz-Versicherung. Drei Wege sind üblich:
- Online-Kundenportal. Nach Login finden Sie in den meisten Portalen einen Punkt „eVB anfordern” oder „Versicherungsbestätigung”. Die Nummer erscheint sofort am Bildschirm und wird gleichzeitig per E-Mail zugesandt.
- Telefon. Sie nennen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Halterdaten. Der Sachbearbeiter generiert die eVB live und liest sie Ihnen vor.
- E-Mail-Anfrage. Bei kleineren Versicherern oder Maklern üblich. Antwort meist binnen einer Stunde.
Wenn Sie noch keine Versicherung haben (typischer Fall bei Neuzulassung): Sie schließen den Vertrag online ab, und die eVB wird im selben Schritt erstellt.
Was kostet eine eVB?
Die Erstellung selbst ist kostenlos. Sie zahlen lediglich die Versicherungsprämie ab dem Tag der Zulassung. Wenn Sie die Zulassung verschieben oder gar nicht durchführen, fallen für die ungenutzte eVB keine Gebühren an.
Wie lange ist eine eVB gültig?
Üblicherweise 6 Monate ab Ausstellung. Manche Versicherer kürzen die Frist auf 3 oder 4 Monate – steht im Kleingedruckten der eVB-Bestätigung.
Sobald die Frist abläuft, ohne dass Sie das Fahrzeug zugelassen haben, wird die eVB automatisch entwertet. Sie fordern eine neue Nummer an, ohne Mehrkosten.
Worauf bei der Eingabe achten
Die eVB-Nummer ist genau 7 Zeichen lang – zum Beispiel AB12345 oder 12AB345. Beim Online-Auftrag tippen Sie sie exakt so ein, wie Ihre Versicherung sie ausgegeben hat. Groß-/Kleinschreibung ist egal, wir konvertieren automatisch.
Häufige Fehlerquellen:
- Verwechslung von 0 (Null) und O (Buchstabe) – bei den meisten Versicherern wird O vermieden
- Verwechslung von 1 (Eins) und I oder l
- Leerzeichen oder Bindestriche eingegeben (gehören nicht in die Nummer)
Falls die Validierung im Auftragsformular fehlschlägt, bitte zuerst diese Punkte prüfen. Sollte die Nummer korrekt sein und trotzdem abgelehnt werden, ist sie meist abgelaufen oder bereits einmal verwendet – dann fordern Sie bei Ihrer Versicherung eine frische an.
Eine eVB pro Vorgang
Pro Zulassungsvorgang wird genau eine eVB-Nummer eingereicht. Wenn Sie zwei Fahrzeuge gleichzeitig anmelden, brauchen Sie zwei eVB-Nummern. Eine bereits verwendete Nummer (z. B. wenn die Zulassung schon erfolgreich war) lässt sich kein zweites Mal nutzen.
Häufige Fragen
Kann ich die eVB übertragen? Nein. Sie ist personen- und fahrzeuggebunden. Bei Fahrzeugverkauf wird die alte eVB ungültig, der neue Halter braucht eine eigene.
Was passiert bei Versicherungswechsel? Beim Wechsel der Kfz-Versicherung wird die alte eVB nicht mehr benötigt. Die neue Versicherung stellt eine neue eVB aus, die Sie für Ummeldungen oder andere Vorgänge nutzen.
Brauche ich die eVB auch bei der Abmeldung? Nein. Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist keine eVB erforderlich – die Versicherung erfährt automatisch über die Behörde von der Abmeldung und stellt den Vertrag ruhend oder beendet ihn.
Wenn Sie die eVB haben
Sobald Ihre eVB-Nummer vorliegt, können Sie über uns innerhalb weniger Minuten den passenden Vorgang starten – Halterwechsel, Neuzulassung, Wiederzulassung oder Tageszulassung. Die Behörden-Bestätigung folgt in der Regel binnen 24 Stunden.
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